Deutschland setzt auf digitale Rezepte, die europäische Integration ist jedoch noch nicht abgeschlossen


Während das deutsche Gesundheitswesen mit der Einführung elektronischer Rezepte einen Schritt in Richtung Digitalisierung gemacht hat, ist der Weg zum europäischen Gesundheitsdatenraum noch lang.

In Deutschland gewährte ein „rosa Schein“ dem Besitzer das richtige Heilmittel in der nächstgelegenen Apotheke, doch gehören diese nun der Vergangenheit an. Ab 2024 erhalten Patienten in Deutschland ihre Rezepte nur noch in digitaler Form.

Deutschland kommt nun auf einem Gebiet voran, wo bereits 14 andere EU-Länder Fortschritte gemacht haben. Nordeuropäische Länder wie Schweden und Dänemark haben eine jahrzehntelange Geschichte ähnlicher Verschreibungssysteme mit erfolgreicher Umsetzung.

Der deutsche Vorstoß zur Digitalisierung von Rezepten und zur Einführung einer elektronischen Patientenübersicht im Jahr 2025 versucht, einige Lücken zu seinen europäischen Nachbarn zu schließen. Bis 2025 werden alle Mitgliedstaaten an die Dateninfrastruktur MyHealth@EU angeschlossen sein.

„MyHealth@EU“ ist eine wichtige EU-Initiative zur Entwicklung von Standards und Interoperabilitätsspezifikationen für den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen den Mitgliedstaaten.

Allerdings wird das deutsche E-Rezept noch einige Zeit europaweit nicht nutzbar sein.

„Das erste Praktikum [cross-border] „Ein Anwendungsfall für Deutschland wird die Patientenzusammenfassung sein“, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber Euractiv und fügte hinzu, dass die Einführung für 2025 geplant sei.

Derzeit arbeiten alle EU-Länder außer Dänemark und Rumänien an der Einführung eines elektronischen Rezepts und einer Patientenzusammenfassung, die über die sogenannte MyHealth@EU-Dateninfrastruktur europaweit zugänglich sein sollen.

Das aktuelle Ziel Deutschlands stellt das von der Initiative festgelegte Mindestziel dar, bis zum Jahr 2025 einen dieser oder beide Dienste eingeführt zu haben.

Nach der Patientenzusammenfassung werden die „grenzüberschreitenden E-Rezepte der nächste praktische Anwendungsfall für Deutschland in MyHealth@EU sein“, bestätigte der Sprecher.

Zukünftig sollen medizinische Bilder, Laborergebnisse und Entlassungsberichte aus Krankenhäusern sowie vollständige Gesundheitsakten in die MyHealth@EU-Plattform eingeführt und diese in den EU-Gesundheitsdatenraum umgewandelt werden. Diese aggregierten Gesundheitsdaten können auch für Forschung und Innovation von öffentlichem Interesse weitergegeben werden.

Einzelheiten zu diesem gemeinsamen Datenraum werden derzeit zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Ländern verhandelt.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland beginnt

Wenn auch zwei Jahre später als ursprünglich geplant, ist das digitale Rezept Teil des Vorhabens des Bundesgesundheitsministeriums, „durch digitale Lösungen den Gesundheitsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern“.

Im Dezember hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetzesakte zur Verbesserung der Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen durch Digitalisierung beschlossen und stellt damit als erste Maßnahme das digitale Rezept dar.

„Mit den Digitalgesetzen läuten wir endgültig das digitale Zeitalter für das deutsche Gesundheitssystem ein. „Wir starten die Aufholjagd zum elektronischen Rezept, das ab dem 1. Januar zum Standard wird“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Das neue Rezeptformular wird ausschließlich digital erstellt und unterschrieben. Die Einlösung ist mit einer elektronischen Krankenversicherungskarte, einer Smartphone-App oder einem Ausdruck möglich.

Es soll die Notwendigkeit von Arztterminen zur Erneuerung eines Rezepts überflüssig machen und soll den Vorteil haben, jegliche Missverständnisse auszuschließen, die möglicherweise durch eine handschriftliche Version verursacht werden. Darüber hinaus wird damit geworben, Medikamentenerinnerungen zu ermöglichen und soll es Gesundheitsfachkräften erleichtern, zu überprüfen, ob die Medikamente miteinander kompatibel sind.

Ursprünglich war die bundesweite Einführung des elektronischen Rezepts für Mitte 2021 geplant. Eine langsame Testphase, Datenschutzbedenken und technische Schwierigkeiten verzögerten die verpflichtende Umsetzung bisher.

Der offizielle Start zu Beginn der Woche wurde für Patienten von drei Krankenkassen durch die Unzugänglichkeit des Rezepts über ihre Smartphone-App erschwert. Darüber hinaus beklagten Ärzte und Apotheken die mangelnde öffentliche Wahrnehmung der Änderung, was zu langwierigen Erläuterungen führte.

Allerdings begrüßte Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), die Maßnahmen zur weiteren Einführung des E-Rezepts: „Es ist nur folgerichtig, dass das E-Rezept ab 2024 nun auch für Arztpraxen verpflichtend sein wird.“ Dennoch sei „das neue Verschreibungssystem in einigen Bereichen immer noch holprig“, fügte er hinzu.

[By Kjeld Neubert, Edited by Vasiliki Angouridi | Euractiv.com]

Lesen Sie mehr mit Euractiv



source-127

Leave a Reply