Deutschland erklärt Krypto-Gewinne nach 1 Jahr für steuerfrei – auch wenn sie zum Abstecken, Verleihen verwendet werden – besteuert Bitcoin News

Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben veröffentlicht, in dem offiziell bestätigt wird, dass der Verkauf von Krypto-Assets nach einem Jahr steuerfrei ist, auch wenn die Coins zum Staken und Verleihen verwendet werden.

Wie Kryptogewinne in Deutschland besteuert werden

Das deutsche Finanzministerium gab am Mittwoch bekannt, dass es ein Schreiben zur Einkommensbesteuerung von Kryptowährungen veröffentlicht hat, in dem es heißt:

Damit gibt es erstmals eine bundesweit einheitliche Verwaltungsanweisung zu diesem Thema.

Das Finanzministerium erläuterte, dass in einer Anhörung im vergangenen Jahr eine der am intensivsten diskutierten Fragen war, ob die steuerfreie Haltedauer für Krypto-Lending und -Staking mindestens 10 Jahre betragen sollte.

Das Ministerium stellte fest, dass in Abstimmung mit den Bundesstaaten:

In dem Schreiben heißt es nun, dass die sogenannte 10-Jahres-Frist nicht für virtuelle Währungen gilt.

In Deutschland wird Kryptowährung als „Privatvermögen“ angesehen, was bedeutet, dass „es eher eine individuelle Einkommenssteuer als eine Kapitalertragssteuer nach sich zieht“, erklärte die Kryptosteuerfirma Koinly und betonte, dass Deutschland „Krypto nur besteuert, wenn es innerhalb desselben Jahres verkauft wird es wurde gekauft.“

Koinly weiter detailliert:

Als „Privatverkauf“ in Deutschland sind Kryptogewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr komplett steuerfrei.

„Darüber hinaus bleiben Gewinne aus Kryptoverkäufen bis zu 600 € pro Kalenderjahr steuerfrei“, fügte die Firma hinzu und stellte fest, dass zuvor „wenn es um die Einlösung von gestaketen Kryptos geht, diese steuerfreie Haltedauer mindestens beträgt 10 Jahre.”

Unter Berufung auf das vom Finanzministerium veröffentlichte Schreiben erklärte Krypto-Berater Patrick Hansen auf Twitter:

Der Verkauf erworbener Krypto-Assets bleibt nach einem Jahr steuerfrei, auch wenn diese zum Staking/Lending verwendet werden.

Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel: „Für Privatpersonen ist der Verkauf erworbener Bitcoins und Ether nach einem Jahr steuerfrei. Die Frist verlängert sich auch dann nicht auf 10 Jahre, wenn z. B. zuvor Bitcoin zur Kreditvergabe verwendet wurde oder der Steuerzahler Ether als Einsatz für jemand anderen zur Verfügung gestellt hat.“

Was halten Sie von diesem deutschen Steuergesetz? Lassen Sie es uns im Kommentarbereich unten wissen.

Kevin Helms

Als Student der österreichischen Wirtschaftswissenschaften entdeckte Kevin Bitcoin im Jahr 2011 und ist seitdem ein Evangelist. Seine Interessen liegen in der Bitcoin-Sicherheit, Open-Source-Systemen, Netzwerkeffekten und der Schnittstelle zwischen Ökonomie und Kryptographie.

Bildnachweis: Shutterstock, Pixabay, WikiCommons

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