Deutsche Minister fordern Nachsicht bei der Einnahme weggeworfener Lebensmittel


BERLIN (AP) – Zwei deutsche Minister fordern von den Behörden, die Anwendung von Vorschriften zu lockern, die die Strafverfolgung von Personen ermöglichen, die noch genussfähige Lebensmittel aus Supermarkt-Mülltonnen entnehmen.

Landwirtschaftsminister Cem Özdemir und Justizminister Marco Buschmann erklärten am Dienstag in einer Erklärung, sie hätten an die Justizminister der 16 deutschen Bundesländer geschrieben, um eine „praktische Lösung“ für das Problem vorzuschlagen. In dem stark dezentralisierten Land wären es die Staaten, die die Macht hätten, die Änderung vorzunehmen.

Die in Deutschland als „Containering“ bezeichnete Praxis gilt rechtlich als Diebstahl. In der Erklärung der Minister heißt es, dass jedes Jahr rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittel im Land weggeworfen werden, etwa 7 % davon im Einzelhandel, weil Händler beispielsweise mehr bestellen, als sie verkaufen können. Weitere 17 % stammen aus Restaurants, Kantinen und dergleichen.

„Wenn Leute weggeworfene Lebensmittel mit nach Hause nehmen, ohne Schaden oder unerlaubten Zutritt zu verursachen, dann sollte das meiner Meinung nach nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden“, sagte Buschmann. Özdemir sagte, der Verzicht auf die Verfolgung solcher Fälle sei „eines von vielen Elementen im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung“.

Die beiden Minister forderten die Landesregierungen auf, einen Vorschlag der Hamburger Kommunalverwaltung zu unterstützen, wonach eine Klausel in die Strafverfolgungsrichtlinien aufgenommen werden soll, die sich speziell mit dem Thema „Containering“ befasst. Eine tatsächliche Gesetzesänderung wäre nicht erforderlich.

Die vorgeschlagene Klausel sieht vor, dass in Fällen, in denen der Wert des Diebesgutes gering ist und keine Strafanzeige erstattet wurde, in der Regel kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

Fälle von Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch, die über die „Überwindung eines körperlichen Hindernisses ohne erhebliche Anstrengung“ hinausgehen, würden weiterhin strafrechtlich verfolgt.

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