Der Gesetzgeber von Wyoming verabschiedet ein Gesetz, um die erzwungene Offenlegung privater Schlüssel zu verhindern

Der Gesetzgeber von Wyoming hat ein Gesetz verabschiedet, das es den Gerichten des Staates verbietet, jemanden zu zwingen, seine privaten Schlüssel für digitale Assets offenzulegen, mit einer kleinen Ausnahme.

Der Rechnung wurde in der 67. Generalversammlung des Staates im Jahr 2023 am 15. Februar durch das Repräsentantenhaus von Wyoming verabschiedet.

Wenn der Gesetzentwurf vom Gouverneur von Wyoming, Mark Gordon, genehmigt wird, tritt das Gesetz am 1. Juli in Kraft.

Das neue Gesetz – WS 34-29-107 – mit dem Titel „Herstellung privater Schlüssel; Verbot.” Quelle: Gesetzgeber des Bundesstaates Wyoming

„Niemand darf gezwungen werden, in einem Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Gesetzgebungs- oder anderen Verfahren einen privaten Schlüssel vorzulegen oder einer anderen Person einen privaten Schlüssel bekannt zu geben[s]“ im Bundesstaat Wyoming, lautet das ankommende Gesetz.

Das Gesetz umfasst alle privaten Schlüssel, die mit digitalen Vermögenswerten, der eigenen digitalen Identität oder anderen Interessen oder Rechten verbunden sind, die der private Schlüssel gewährt.

Die geringfügige Ausnahme tritt ein, wenn ein öffentlicher Schlüssel nicht verfügbar ist oder keine Details des digitalen Vermögenswerts, der digitalen Identität oder anderer Interessen oder Rechte offenlegen kann.

Das Gesetz besagt jedoch auch, dass das neue Gesetz niemanden daran hindern wird, „einen digitalen Vermögenswert, eine digitale Identität oder ein anderes Interesse oder Recht zu produzieren, zu verkaufen, zu übertragen, zu übermitteln oder offenzulegen“, zu dem ein privater Schlüssel Zugang verschaffen könnte.

Es hindert auch nicht daran, gezwungen zu sein, „Informationen über den digitalen Vermögenswert, die digitale Identität oder andere Interessen oder Rechte offenzulegen“.

Das neue Gesetz – WS 34-29-107 – trägt den Titel „Herstellung privater Schlüssel; Verbot.”

Die Gesetzgebung zu privaten Schlüsseln fällt unter Kapitel 29 – Digitale Vermögenswerte, das eine Untergruppe von Titel 34 – Eigentum, Übertragungen und Wertpapiertransaktionen ist.

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Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs erfolgt, da das Gesetz über private Schlüssel bereits seit September 2019 in Arbeit ist.

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