Die Financial Conduct Authority des Vereinigten Königreichs hat erklärt, dass sie keine Einwände gegen Anfragen anerkannter Investmentbörsen zur Einführung kryptogestützter börsengehandelter Schuldverschreibungen erheben wird. Die börsengehandelten Schuldverschreibungen werden nur professionellen Anlegern wie regulierten Wertpapierfirmen zur Verfügung gestellt. ETNs müssen die britischen Notierungsanforderungen einhalten. Die Financial Conduct Authority (FCA), die Aufsichtsbehörde für […]
source site-12