Cliff Bleszinski, erfahrener Entwickler (Gears of War) und Designer des jetzt offline geschalteten Arena-Shooters LawBreakers, hat kürzlich auf Twitter Erklärungen zum Spiel abgegeben. Bleszinski gab bekannt, dass sich das geistige Eigentum des Spiels derzeit in den Händen von Nexon, dem ursprünglichen Herausgeber von LawBreakers, befindet. Er twitterte auch an den CEO des Studios, Owen Mahoney, und forderte ihn auf, „ins Spiel zu gehen [his] DMs“, um von einer „Auferstehung“ dafür zu sprechen.
Vor Tagen hat Bleszinski ursprünglich getwittert, dass Nexon Rechte an LawBreakers besitze, wobei seine Anfrage an Mahoney auch in demselben Tweet zu finden ist:
Nun, es stellt sich heraus, dass Nexon die Rechte an LawBreakers besitzt. @owenmahoney Wie wäre es, wenn Sie in meine DMs schlüpfen, damit wir über eine Auferstehung sprechen können?
— Cliff Bleszinski (@therealcliffyb) 19. April 2023
Interessanterweise scheint Bleszinski zwar LawBreakers wiederbeleben zu wollen, aber er ist nicht so scharf darauf, es selbst zu leiten. In einem Antwort-Thread auf den ursprünglichen Tweet enthüllte Bleszinski, dass er „eine Zeit lang ziemlich über die ganze Sache mit dem Erstellen von Spielen hinweg“ war und dass er lieber als Berater bei der potenziellen Wiederbelebung helfen würde.
Ich bin nicht mehr CEO und Lead Designer. Shiz ist anstrengend.
Aber wenn ein Dritter es mit Nexon wiederbeleben möchte, bin ich bereit, mich zu beraten.
— Cliff Bleszinski (@therealcliffyb) 22. April 2023
Während LawBreakers während der Veröffentlichung des Spiels von Kritikern und Rezensenten gut aufgenommen wurde, konnte der Shooter keine ausreichend große Spielerbasis aufrechterhalten, um die Live-Dienste fortzusetzen, wobei die Anzahl der PC-Spieler des Spiels weniger als einen Monat nach seiner Veröffentlichung unter 500 fiel. Die Spieleserver von LawBreakers wurden ein Jahr später im September 2018 heruntergefahren, wobei einer der Entwickler des Spiels behauptete, dass Shooter im Arena-Stil nicht „weithin akzeptiert“ seien, als das Spiel herauskam.