Besitzer von Hunden, die Calgary Senior getötet haben, werden nicht strafrechtlich verfolgt, sagt die Polizei


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Gegen die Besitzer von drei Hunden, die im vergangenen Juni an der Ermordung einer 86-jährigen Frau aus Calgary beteiligt waren, wird keine Strafanzeige erstattet.

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Die Polizei von Calgary veröffentlichte am Dienstag ein Update, in dem sie sagte, dass sie nach Durchführung einer Untersuchung, Gesprächen mit mehreren Zeugen und Kontaktaufnahme mit zwei Staatsanwälten der Krone nicht die notwendigen Gründe für eine Strafanzeige im Zusammenhang mit dem Tod von Betty Ann Williams gefunden habe. Die Polizei sagte, die notwendigen Elemente, um Anklage wegen krimineller Fahrlässigkeit mit Todesfolge zu erheben, seien in diesem Fall nicht erfüllt.

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„So tragisch dieser Vorfall auch für diejenigen ist, die das Opfer kannten, sowie für die Gemeinschaft, erfordert die Erhebung von Strafanzeigen, dass die im kanadischen Strafgesetzbuch festgelegten Elemente erfüllt wurden“, sagte Staff Sgt. Travis Baker in einer Pressemitteilung vom Dienstag.

Rettungskräfte reagierten auf Berichte, wonach Williams am Nachmittag des 5. Juni in der Nähe ihres Hauses in der 21 Avenue NW von drei Hunden angegriffen worden war. Sie wurde in lebensbedrohlichem Zustand ins Krankenhaus gebracht, starb jedoch kurz darauf. Es wird angenommen, dass Williams zum Zeitpunkt des Angriffs in ihrem Garten arbeitete.

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Die Besitzer der Hunde wurden zuvor gemäß der Verordnung über den verantwortungsvollen Umgang mit Haustieren angeklagt. Sie wurden gemeinsam wegen drei Straftaten wegen eines Tierangriffs auf eine Person mit schwerer Verletzung, drei Straftaten eines Tierangriffs auf eine Person und drei Straftaten eines freilaufenden Tieres angeklagt.

Die Polizei sagte, sie untersuche auch möglichen Betrug, der sich auf eine GoFundMe-Seite bezieht, die zuvor eingerichtet wurde, um die Bestattungskosten für Williams zu decken. Sie sagten, dass die Ermittlungen noch andauern, und nannten keine weiteren Details.

Die Stadt Calgary hatte zuvor einen Antrag auf Einschläferung der seit dem Angriff in Gewahrsam gehaltenen Hunde gestellt. Dieser Antrag wurde beim Court of King’s Bench eingereicht; Ein Richter entschied jedoch, dass ein solcher Antrag zuerst beim Provinzgericht von Alberta eingereicht werden sollte.

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