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Tuesday, February 11, 2025

Title: Professional Clubs Might Share Costs for High-Risk Police Operations at Sporting Events

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The Federal Constitutional Court has ruled that federal states can charge the German Football League (DFL) for additional police costs incurred during high-risk matches. This decision upholds Bremen’s 2014 regulation requiring event organizers to share these expenses. High-risk games often involve potential fan violence, and in the 2022/2023 season, there were 52 such games. The ruling aims to allocate costs to those profiting from the events, potentially impacting other states considering similar charges.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Kostenbeteiligung der DFL

Die Bundesländer dürfen der Deutschen Fußball Liga (DFL) die zusätzlichen Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen. Eine entsprechende Klage der DFL wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

Regelung aus Bremen im Fokus

Die DFL hat im Rechtsstreit über die Kostenbeteiligung bei Polizeieinsätzen an Hochrisikospielen vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Die Entscheidung des Ersten Senats in Karlsruhe stellt klar, dass die Regelung aus Bremen, die bereits seit 2014 besteht, rechtmäßig ist. Diese besagt, dass Veranstalter von Profifußballspielen einen Teil der zusätzlichen Kosten für erhöhte Polizeieinsätze übernehmen müssen.

Hochrisikospiele sind Begegnungen, bei denen aufgrund von Fan-Konflikten mit besonderen Sicherheitsrisiken gerechnet wird. Bremen erhebt keine vollständige Kostenbeteiligung für Polizeieinsätze, sondern nur für die zusätzlichen Aufwendungen, die bei Spielen mit erhöhtem Polizeiaufgebot anfallen. In der Saison 2022/2023 gab es insgesamt 52 Hochrisikospiele in den oberen zwei Ligen.

Die rechtlichen Grundlagen der Gebührenpflicht gelten für alle großen, gewinnorientierten Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern, bei denen erfahrungsgemäß Gewalt zu erwarten ist. Der Präsident des Gerichts, Stephan Harbarth, erläuterte, dass dies mit dem Grundgesetz vereinbar sei, da es kein allgemeines Prinzip gebe, das besagt, dass die Kosten für Polizeieinsätze kostenlos bereitgestellt werden müssen und ausschließlich aus Steuermitteln finanziert werden können.

Die Regelung zielt darauf ab, die Kosten den Verursachern zuzuweisen, die von den Einnahmen profitieren. Die Veranstalter, also die Clubs und die DFL, die mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz generieren, sind die “Begünstigten” eines erhöhten Polizeiaufgebots, da sie ohne dieses nicht in der Lage wären, ihre Veranstaltungen in diesem Umfang durchzuführen.

In der Saison 2023/2024 wurden allein in der ersten und zweiten Bundesliga fast 1,6 Millionen Polizeistunden geleistet, was etwa 1.220 Vollzeitpolizisten entspricht. Diese Kosten belaufen sich auf mehrere Millionen Euro, die bislang ausschließlich von den Steuerzahlern getragen wurden. Der Staat kann nun einen Teil dieser Ausgaben zurückfordern.

Bereits 2015 wurde die erste Kostenrechnung für das Spiel Werder Bremen gegen den Hamburger SV in Höhe von rund 425.000 Euro ausgestellt. Mittlerweile sind über drei Millionen Euro fällig geworden, die die DFL nur teilweise und unter Vorbehalt gezahlt hat. Die Liga hielt diese Regelung für verfassungswidrig und zog vor Gericht, wo sie nun verloren hat.

Der Ligaverband hatte zuvor bereits in mehreren Instanzen gegen die Bescheide geklagt. Bereits 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Kostenbeteiligung für rechtmäßig erklärt. Jetzt war auch die eingereichte Verfassungsbeschwerde erfolglos.

Sechs Bundesländer haben sich vorerst entschieden, keine Gebühren für Polizeieinsätze bei Fußballspielen zu erheben. Dennoch könnte das Urteil aus Karlsruhe Signalwirkung für andere Länder haben, die ebenfalls die zusätzlichen Kosten von den Veranstaltern zurückfordern möchten, aber auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten.

AZ: 1 BvR 548/22

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