Nygard droht nach Abschluss des kanadischen Falls die Auslieferung an die USA: Lametti


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Der kanadische Modemogul Peter Nygard soll an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden, um dort wegen sexueller Anklage angeklagt zu werden, aber erst, wenn sein Strafverfahren in Kanada abgeschlossen ist.

Bundesjustizminister David Lametti sagte, er habe am Dienstag eine entsprechende Verfügung erlassen.

„Es ist wichtig, dass unser kanadisches Gerichtsverfahren abgeschlossen ist, damit alle Parteien, einschließlich der Opfer, die Möglichkeit haben, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird“, sagte er in einem Tweet.

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Der 80-jährige Nygard wurde erstmals 2020 in Winnipeg nach dem Auslieferungsgesetz festgenommen, nachdem er in New York wegen neun sexueller Anklagepunkte angeklagt worden war.

Behörden in den USA behaupten, er habe seine Position in der Modebranche genutzt, um Frauen und Mädchen anzulocken.

Das Auslieferungsersuchen der USA enthielt Anschuldigungen von sieben Beschwerdeführern, von denen erwartet wird, dass sie bei seinem Prozess in diesem Land aussagen.

Die Beschwerdeführer behaupten, sie seien durch finanzielle Mittel oder körperliche Gewalt zum Sex mit Nygard gezwungen worden.

Nygard, der die Vorwürfe durch seinen Anwalt bestritten hat, hatte zugestimmt, an die USA ausgeliefert zu werden, um sich einer Anklage wegen Sexhandels zu stellen.

Der ehemalige Chef eines Multimillionen-Dollar-Bekleidungsunternehmens sieht sich in den USA auch einer Sammelklage gegenüber, an der 57 Frauen mit ähnlichen Vorwürfen beteiligt sind.

Im vergangenen Herbst wurde Nygard in Toronto außerdem angeklagt, sechs Fälle von sexuellen Übergriffen und drei Fälle von Zwangshaft bei mutmaßlichen Vorfällen, die auf die späten 1980er und Mitte der 2000er Jahre zurückgehen, zu haben. Auch diese Vorwürfe hat er zurückgewiesen.

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Anfang dieses Jahres lehnte ein Gericht in Toronto seinen Antrag auf Freilassung auf Kaution ab. Die vor Gericht vorgelegten Beweise und Begründungen unterliegen einem Veröffentlichungsverbot.

Nygard wurde im Auslieferungsfall zuvor eine Kaution verweigert, was bedeutet, dass er nach Angaben des Bundesjustizministeriums auch dann nicht freigelassen worden wäre, wenn er in Toronto eine Kaution erhalten hätte.





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