NRL- und Youtube-Stars erzielen Vergleich in FTX-Sammelklage: Bericht

NRL-Quarterback Trevor Lawrence und die YouTube-Influencer Kevin Paffrath und Tom Nash haben Berichten zufolge einen Rechtsstreit wegen angeblich unzureichender Offenlegung von Vergütungen in ihren Werbeaktionen für die inzwischen aufgelöste Kryptowährungsbörse FTX beigelegt.

Laut Bloomberg vom 16. September Berichthaben die drei prominenten Personen vorgeschlagene Vereinbarungen unterzeichnet, die Vergleichsbedingungen wurden jedoch nicht bekannt gegeben.

Unter den prominenten Persönlichkeiten und Influencern, die in die Sammelklage verwickelt sind, sind Lawrence, Paffrath und Nash Berichten zufolge die ersten, die eine Einigung erzielt haben.

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Weitere prominente Angeklagte in der Sammelklage sind Tom Brady, Gisele Bündchen, Kevin O’Leary, Shaquille O’Neal, Naomi Osaka und David Ortiz

Unterdessen gehören Paffrath und Nash zu den acht Youtubern, denen vorgeworfen wird, ihre Entschädigung nicht offengelegt zu haben. Zu den anderen sechs gehören Graham Stephan, Andrei Jikh, Jaspreet Singh, Brian Jung, Jeremy Lefebvre und Erika Kullberg.

In der Klage wird auch das Talentmanagementunternehmen Creators Agency LLC genannt, das hinter der Förderung von FTX steht.

Am 11. September ergab eine Gerichtsakte, dass FTX darüber nachdenkt, wie es die Millionen Dollar zurückfordern kann, die es an prominente Sportler und Sportmannschaften gezahlt hat, die den Krypto-Austausch vor seiner Insolvenz im November 2022 gefördert haben.

Den Unterlagen zufolge erhielt Trevor Lawrence 205.555 US-Dollar, Shaquille O’Neal etwa 750.000 US-Dollar und Kevin O’Leary führte die Liste mit einem Honorar von 2.348.338 US-Dollar an.

Am 15. März wurde zunächst eine Sammelklage eingereicht, in der behauptet wurde, dass die Influencer die wahre Natur ihrer FTX-Werbung unzureichend offengelegt hätten, bei der es sich in Wirklichkeit um bezahlte Inhalte und nicht um Inhalte handelte, die auf echtem Interesse beruhten:

„Obwohl FTX die Beklagten großzügig dafür bezahlt hat, ihre Marke bekannt zu machen und ihre Follower zum Investieren zu ermutigen, haben die Beklagten weder die Art und den Umfang ihrer Sponsoring- und/oder Werbeverträge, Zahlungen und Vergütungen offengelegt noch eine angemessene (falls vorhanden) Due-Diligence-Prüfung durchgeführt.“

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