Game of Thrones: Stunt-Performer verklagt Show wegen Verletzung in der Schlacht von Winterfell

Stunt-Performer Casey Michaels klagt Game of Thrones Serienmacher, nachdem sie sich in der achten Staffel Verletzungen zugezogen hatte.

Während der Dreharbeiten für die letzte Staffel der Hit-Show im Februar 2018 erlitt die Stunt-Darstellerin eine „schwere Luxation am linken Knöchel“.

Der Fall, der fast 5 Millionen US-Dollar (4 Millionen Pfund) wert ist und ursprünglich im Januar 2021 gegen Fire & Blood Production, ein in Großbritannien ansässiges Unternehmen von HBO, eingereicht wurde, wird wahrscheinlich irgendwann im nächsten Sommer einem Richter vorgelegt, wenn sich keine Partei dafür entscheidet siedeln.

Nach den Akten, erhalten durch VielfaltMichaels drehte in der dritten Folge eine Szene, in der er als Wight verkleidet war – Zombies, die von White Walkers kontrolliert wurden.

Die Gruppe von 28 Stuntdarstellern wurde angewiesen, von einem 12 Fuß hohen Dach zu steigen, „als ob sie sich des Absturzes nicht bewusst wären, im Einklang mit der zombieartigen Natur der Wights“, und auf einem darunter liegenden Box-Rig zu landen.

„Die Pappkartons sind jedoch von Natur aus nicht langlebig und werden beschädigt, wenn jeder Stunt-Darsteller auf dem Box-Rig landet und auch wenn jeder Stunt-Darsteller nach der Landung von dem Box-Rig klettert“, behauptete Michaels in ihrer Behauptung.

Fire & Blood Productions hat diese Behauptung bestritten und erklärt, dass das Box-Rig „langlebig und nicht komprimiert war, als ein Stunt-Performer auf die Matratze stieg und wegrollte“.

Emilia Clarke als Daenerys Targaryen in Game of Thrones

(Rex)

Michaels war die letzte Stunt-Darstellerin, die auf dem Rig gelandet ist, was ihrer Meinung nach zu mehreren Operationen an ihrem Fuß geführt hat, um eine Platte und Schrauben einzuführen, sowie zu einer „langwierigen, intensiven“ Physiotherapie, und sie seit dem Vorfall nicht mehr zur Arbeit zurückkehren kann.

Weiter zu ihrer Verteidigung sagt das Unternehmen, Michaels sei nicht wie angewiesen vom Dach gelaufen, sondern ihre Form sei „wie ein Bleistift, starr oder vertikal“.

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Sie behaupten, ihre Verletzung sei „entweder durch das Versäumnis der Klägerin, den geltend gemachten Stunt ordnungsgemäß und/oder mit der Geschicklichkeit und Sorgfalt eines einigermaßen kompetenten Stuntdarstellers auszuführen, oder durch einen reinen Unfall verursacht worden“.

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