BAYC-Nachahmer legt Widerspruch gegen 10 Markenanmeldungen von Yuga Labs ein

Einer der Gründer der Nachahmer-NFT-Kollektion RR/BAYC des Bored Ape Yacht Club hat Widerspruch gegen 10 Markenanmeldungen von Yuga Labs eingereicht.

Der Schritt markiert eine weitere seltsame Wendung im anhaltenden Streit um geistiges Eigentum zwischen den BAYC-Erfindern Yuga Labs und den RR/BAYC-Gründern Ryder Ripps und Jeremy Cahen.

Cahen abgelegt die Widerspruchsmitteilung an das Trademark Trial and Appeal Board des US Patent and Trademark Office (USPTO) am 9. Februar. Der Widerspruchsstatus aller derzeit eingereichten Markenanmeldungen lesen „ausstehend“ zum Zeitpunkt des Schreibens.

Die Markenanmeldungen von Yuga Labs wurden größtenteils in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 eingereicht und umfassen eine Reihe von BAYC-Logos, Kunstwerken und Branding für die potenzielle Verwendung in digitalen Produkten wie NFT-basierter Kunst, Sammelkarten und Metaverse-Wearables.

Die Einreichungen listen auch das Potenzial für physische BAYC-Produkte auf, darunter Kleidung, Schmuck, Uhren und Schlüsselanhänger, zusammen mit Unterhaltungsdiensten wie Spielen, Fernsehen und Musik.

Widerspruchsbeispiel: USPTO

Im Gespräch mit Bloomberg Law am 11. Februar, einem Sprecher von Yuga Labs gespielt die Erfolgsaussichten von Cahens Widerstand herunter und deutete an, dass der Schritt nur ein weiterer Versuch sei, der Firma Ärger zu bereiten.

„Das Markenamt hat die Markenanmeldungen von Yuga Labs zur Registrierung vorläufig genehmigt, und wir freuen uns auf ihre vollständige Genehmigung zu gegebener Zeit“, sagten sie und fügten hinzu:

„Jeremy Cahens Akte ist nur ein weiterer Versuch, vom eigentlichen Problem abzulenken, seiner Verletzung des geistigen Eigentums von Yuga.“

In der Mitteilung legt Cahen eine lange Liste von „Einspruchsgründen“ gegen die Unterlagen von Yuga Labs vor. Insbesondere behauptet Cahen, dass das Unternehmen aufgrund der Verkäufe von BAYC NFT „alle Rechte“ an bestimmten Logo- und Grafikdesigns „aufgegeben“ habe und den Eigentümern „alle Rechte“ an den digitalen Bildern gewährt habe.

Er behauptet auch, dass Yuga Labs nicht der rechtmäßige Eigentümer bestimmter Schädeldesigns ist, da die Firma die Rechte angeblich bereits im März 2022 an die dezentralisierte autonome Organisation (DAO) von ApeCoin übergeben hat.

Darüber hinaus argumentiert Cahen, dass Yuga Labs es versäumt habe, eine „gutgläubige Absicht zur rechtmäßigen Verwendung“ der Marken in seinen Einreichungen zu liefern, da die NFTs nach Bundesrecht registriert und als Wertpapiere klassifiziert werden sollten.

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Die BAYC-Schöpfer Yuga Labs verklagten die Digitalkünstler Ryder Ripps und Cahen bereits im Juni wegen der Verwendung von BAYC-Bildern in der RR/BAYC-Sammlung. Die Firma behauptete auch, dass das Duo absichtlich „Yuga Labs täuschen und Verbraucher betrügen“ würde, um ihre Nachahmer-NFTs zu kaufen.

Der Umzug von Cahen erfolgt auch nur drei Tage, nachdem Yuga Labs eine separate Klage gegen die RR/BAYC-Website und den Smart-Contract-Entwickler Thomas Lehman beigelegt hat.

Als Teil des Vergleichs stimmte Lehman im Wesentlichen einer dauerhaften Verfügung zu, die ihn daran hindert, an „verwirrend ähnlichen“ BAYC-bezogenen Projekten teilzunehmen. In einer Erklärung distanzierte sich Lehman auch von Ryder Ripp und Cahen.