Anklage gegen Österreichs Gewessler wegen betrügerischer Abstimmung zur Wiederherstellung der Natur erhoben


Die konservative Österreichische Volkspartei (ÖVP) wirft ihrer Umweltministerin Leonore Gewessler vor, sie habe wissentlich und illegal für das umstrittene EU-Naturschutzgesetz gestimmt und sich damit gegen den Juristischen Dienst des Kanzleramts gestellt.

Die EU hat das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur am Montag (17. Juni) mit knapper Mehrheit angenommen. Die Stimme der österreichischen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) habe das Ergebnis beeinflusst, da sie gegen die Verfassung des Landes verstoße, behauptet die Mitte-Rechts-Partei ÖVP (EVP), die die Regierung führt.

In einem achtseitigen Rechtsdokument, das an die Staatsanwaltschaft geschickt werden soll und in das Euractiv Einblick hatte, argumentiert die konservative Partei, warum die grüne Ministerin ihre Autorität „wissentlich“ missbraucht habe – was eine Straftat darstellen könnte, die laut einer Studie mit einer möglichen Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden könnte. Österreichisches Strafrecht.

In Österreich sind die neun Bundesländer nominell für Umweltfragen zuständig – die Minister sind verpflichtet, den einstimmigen Anweisungen dieser Bundesländer zu folgen. Gewessler wurde ursprünglich angewiesen, auf EU-Ebene gegen das Naturrestaurierungsgesetz zu stimmen, was den Wünschen aller neun Landesregierungen entsprach.

Wien, einer der neun Staaten, änderte jedoch wenige Tage vor der Abstimmung der EU-Umweltminister am Montag in Luxemburg seine Position.

Gewessler argumentierte, dass ihr damit rechtlich das Recht gegeben sei, dafür zu stimmen.

Die ÖVP behauptet jedoch, die Position der Länder sei verfahrenstechnisch unverändert geblieben – Gewessler habe mit ihrer Zustimmung zum Gesetzestext gegen die Verfassung verstoßen.

Eine interne Regierungsanalyse des Verfassungsdienstes des Landes stützt dieses Argument zu diesem verfassungsmäßigen Verfahren.

Sie argumentieren auch, dass die Die ÖVP Der eigene Landwirtschaftsminister hatte eine geteilte Zuständigkeit für das Gesetz, was bedeutete, dass die Grünen Gewessler durfte nicht selbst wählen.

Die Grünen berufen sich auf von ihnen in Auftrag gegebene Rechtsanalysen, um zu argumentieren, dass kein Verstoß stattgefunden habe.

Die ÖVP bestreitet diese Behauptung mit der Begründung, dass es sich bei den Analysen der Grünen im Vergleich zu den Einschätzungen des Juristischen Dienstes des Kanzleramts um „private Expertise“ handele.

So heißt es in der Anklage vom 19. Juni: Die von den Grünen angeführte Rechtsauffassung könne Gewessler nicht „endgültig exkulpieren“ – also von ihrer Schuld befreien –, mit ihrer Stimme für das Naturwiederherstellungsgesetz gegen die Verfassung verstoßen zu haben.

Die Konservativen wollen am Donnerstag (20. Juni) Anklage bei der Wiener Staatsanwaltschaft einreichen.

Aber Gewessler sagte, sie sei „sehr gelassen gegenüber rechtlichen Schritten“, im Gespräch mit Journalisten am Rande des Austrian World Summit (AWS) in Wien, APA gemeldet.

Ihren Angaben zufolge habe sie der EU-Richtlinie im Einklang mit österreichischem Recht zugestimmt: „Ich folge nicht nur der Gesetzeslage, sondern auch einer langjährigen Praxis“, sagte sie.

Als Reaktion auf die Vorwürfe verwies sie auf die Entscheidung der Mitte-Rechts-Parteien gegen einen Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum Schengen-Raum, obwohl die Grünen dafür seien.

Die unmittelbarste Konsequenz für die Ministerin dürfte die Strafanzeige sein, sie bleibt Umweltministerin.

Trotz der rechtlichen Anklage, ÖVP-Grüne-Regierung überlebt noch.

Unterdessen wird der juristische Vorstoß der österreichischen Konservativen, das Gesetz von EU-Richtern annullieren zu lassen, unwahrscheinlich, dass es erfolgreich istargumentiert die Wiener EU-Rechtsexpertin Claudia Wutscher.

(Bearbeitet von Rahnish Singh, Aurélie Pugnet)

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