Bürgerrechtsgruppen sagten, dass die neue Schwelle der „angemessenen allgemeinen Besorgnis“ zu niedrig sei
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OTTAWA – Ein Senatsausschuss hat dafür gestimmt, den von der Regierung vorgeschlagenen neuen Standard zu streichen, der es laut Datenschutzexperten den Agenten leicht gemacht hätte, persönliche Handys an der Grenze zu durchsuchen.
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Der im Senat eingebrachte Regierungsentwurf Bill S-7 ändert das Zollgesetz, um die Umstände zu klären, unter denen Grenzbeamte persönliche digitale Geräte wie Mobiltelefone und Laptops durchsuchen können. Es würde einen neuen Standard „angemessener allgemeiner Besorgnis“ für die Durchsuchung von Mobiltelefonen an der Grenze schaffen, was nach Meinung von Bürgerrechtsgruppen zu freizügig ist.
Am Montag verabschiedeten die Senatoren des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsausschusses eine von Senatorin Mobina Jaffer vorgeschlagene Änderung, um diesen vorgeschlagenen neuen Standard durch „angemessene Verdachtsgründe“ zu ersetzen, den zulässigsten Standard, der derzeit im Gesetz existiert, der immer noch restriktiver ist als die von der Regierung vorgeschlagene neue Schwelle.
Nachdem der Ausschuss seine Studie abgeschlossen hat, geht der Gesetzentwurf zurück an den Senat, der entscheiden wird, ob er die Empfehlungen des Ausschusses annimmt oder ablehnt. Der Gesetzentwurf gelangt dann ins Unterhaus.
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„Wir hatten keinen einzigen Zeugen außer dem Minister und den Beamten, die sagen“, dass der neue Standard „eine gute Idee war“, sagte Jaffer.
Sen. Marc Gold, der Vertreter der Regierung im Senat, lehnte die Änderung ab. Gold argumentierte, dass die Gesetzesvorlage den Standard nicht senkt, sondern tatsächlich „einen Rechtsstandard schafft, wo es noch nie einen gegeben hat“.
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Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines Gerichtsurteils in Alberta, das die derzeitige Situation nach dem Zollgesetz, das keinen Schwellenwert vorschreibt, für verfassungswidrig befand.
Am Montag sagte eine Sprecherin des Ministers für öffentliche Sicherheit, Marco Mendicino, dass Bill S-7 „Grenzbeamten keinen Freibrief für die Durchsuchung persönlicher digitaler Geräte gibt“.
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„Derzeit gibt es keine gesetzliche Schwelle für die Durchsuchung persönlicher digitaler Geräte an Einreisehäfen. Dieser Gesetzentwurf schafft einen, indem er eine rechtliche Schwelle schafft, um diesen Suchen eine größere Rechenschaftspflicht aufzuerlegen“, sagte Audrey Champoux in einer E-Mail.
Das Komitee hatte zuvor von Rechtsexperten gehört, die sagten, dass der neue Standard der „vernünftigen allgemeinen Besorgnis“ im kanadischen Recht unbekannt sei und zu einer verfassungsrechtlichen Anfechtung führen würde.
Lex Gill, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter am Citizen Lab der Universität von Toronto, sagte den Senatoren, der neue Standard belaufe sich auf eine „Fischereiexpedition“, während David Fraser, der im Namen der kanadischen Anwaltskammer auftrat, auf die Frage antwortete, was das bedeutet es bedeutet: “Ihre Vermutung ist so gut wie meine, aber es scheint ziemlich nahe daran zu sein, ob der Spürsinn des Offiziers kribbelt.”
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Bürgerrechtsgruppen hatten dem Ausschuss mitgeteilt, dass die neue Schwelle zu niedrig sei und mindestens auf den gleichen Standard angehoben werden sollte, der für die Durchsuchung von Post gilt. „Das Überqueren der Grenze mit einem persönlichen digitalen Gerät ist vergleichbar mit dem Überqueren der Grenze mit fast jeder Post, die eine Person jemals erhalten oder gesendet hat“, sagte Meghan McDermott, politische Direktorin der British Columbia Civil Liberties Association. „Es ist äußerst unvernünftig, dass ein einziger geschriebener Brief einen noch größeren rechtlichen Schutz genießt als die auf einem persönlichen digitalen Gerät gespeicherten Informationen.“
Experten haben auch davor gewarnt, dass der neue Standard ungleich angewendet werden würde, wobei Pantea Jafari von der Canadian Muslim Lawyers Association warnte, dass dies „zweifellos zu ungerechtfertigten Durchsuchungen einer breiten Masse von Menschen führen und von Minderheiten und gleichberechtigten Gemeinschaften unverhältnismäßig stark wahrgenommen wird“.
Während der Ausschusssitzung am Montag sprach Jaffer über ihre eigenen Erfahrungen mit der Erstellung von Rassenprofilen an der Grenze, wo sie für eine zweite Überprüfung eingezogen und dann freigelassen wurde, sobald sie ihren grünen Pass zeigte
Sie sagte, das Problem habe nach den Anschlägen vom 11. September begonnen und 21 Jahre später „hat die Erstellung von Rassenprofilen nicht aufgehört“.